Elektronische Reisegenehmigung für Flüge nach Neuseeland

Die Regierung von Neuseeland hat unter eine neue Einreisebestimmung eingeführt, die sogenannte New Zealand Electronic Travel Authorization (NZeTA). Sie gilt für Ausländer, die mit dem Flugzeug in Neuseeland einreisen oder durch Neuseeland reisen und für die keine Visumpflicht besteht*, einschließlich Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in Australien.

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 müssen Ausländer, für die keine Visumpflicht besteht, eine NZeTA haben, bevor sie einen Flug nach Neuseeland antreten können.

Zu denjenigen, die von dieser neuen Bestimmung ausgenommen sind, gehören australische Staatsbürger und Reisende mit einem gültigen Papiervisum.

Um eine NZeTA zu beantragen, benötigen Sie Ihren gültigen Reisepass, eine Kredit- oder Debit-/Bankkarte und eine E-Mail-Adresse. Eine NZeTA kostet NZD $9, wenn Sie sich über die Mobile App bewerben, oder NZD $12, wenn Sie das Online-Formular Wird in neuem Fenster geöffnet verwenden. Sie ist bis zu zwei Jahre gültig.

Wenn Sie in Neuseeland einreisen, müssen Sie auch die International Visitor Conservation and Tourism Levy (IVL) bezahlen. Sie bezahlen die IVL gleichzeitig mit Ihrem Antrag auf die NZeTA. Die IVL kostet NZD $35.

Die Regierung von Neuseeland empfiehlt Besuchern und Transitpassagieren, ihre NZeTA lange vor der Reise anzufordern und mindestens 72 Stunden Bearbeitungszeit einzuplanen.

Um festzustellen, ob Sie eine NZeTA benötigen oder um eine solche zu beantragen, besuchen Sie die Website der Regierung von Neuseeland (Government of New Zealand) zur Electronic Travel Authorization Wird in neuem Fenster geöffnet, der elektronischen Reisegenehmigung.

* Ein Ausländer, für den keine Visumpflicht besteht, ist eine Person, die nicht die neuseeländische Staatsbürgerschaft besitzt und aufgrund ihrer Nationalität nicht verpflichtet ist, sich für die Zwecke der Reise ein Papiervisum zu beschaffen.