Sie reisen mit einem „Smart Bag“?

Aufgrund des potenziellen Sicherheitsrisikos, das Lithium-Batterien beim Transport im Frachtraum eines Flugzeugs darstellen, sind besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich, wenn Sie mit einem „Smart Bag“ reisen, der mit einer eingebauten Ladevorrichtung, Standortverfolgung oder anderen batteriebetriebenen Technologie ausgestattet ist. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:

Handgepäck

  • Sie dürfen Ihren „Smart Bag“ mit an Bord nehmen, sofern er den Größenbeschränkungen für Handgepäck entspricht.
  • Wenn Sie mit einem kleineren Flugzeug fliegen, bei dem Handgepäckstücke im Frachtraum verstaut werden, müssen Sie den Akku entfernen und mit in die Kabine nehmen.

Aufgabegepäck

  • Wenn Sie Ihren „Smart Bag“ aufgeben möchten, müssen Sie zuvor den Akku entfernen und mit in die Kabine nehmen. Wir können Smart Bags nur als Aufgabegepäck akzeptieren, wenn der Akku entfernt werden kann.