EU führt Ein- und Ausreisesystem (Entry-Exit-System, EES) ein
9. Oktober 2025
Ab dem 12. Oktober 2025 führt die Europäische Union stufenweise das neue Ein- und Ausreisesystem (Entry-Exit-System, EES) ein, mit dem Nicht-EU-Angehörige erfasst werden, die für einen Kurzaufenthalt unterwegs sind.
Das Ein- und Ausreisesystem (EES) wird stufenweise über 6 Monate an den Außengrenzen der 29 europäischen Ländern eingeführt. Bis das EES vollständig eingeführt ist, werden manuelle Passkontrollen wie gewohnt fortgeführt.
Für wen gilt das EES?
Das System gilt für alle Nicht-EU-Bürger, die
- ein Kurzaufenthaltsvisum benötigen, um mit dem EES in die europäischen Länder einzureisen, oder
- visumsbefreit mit dem EES für einen Kurzaufenthalt in den europäischen Ländern berechtigt sind.
Was ist ein Kurzaufenthalt?
Im Rahmen des EES bedeutet ein „Kurzaufenthalt“ ein Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen.
Dies wird mit dem EES für alle europäischen Länder als ein Zeitraum berechnet.
Was erwartet mich an der Grenzkontrolle, wenn ich das erste Mal mit EES einreise?
Wenn Sie das erste Mal an einem Grenzübergang ankommen, an dem EES genutzt wird, müssen Sie Ihre personenbezogenen Daten angeben.
Die Grenzkontrollbeamten nehmen ein Gesichtsbild auf und/oder scannen Ihre Fingerabdrücke. Diese Informationen werden in einer digitalen Akte gespeichert.
Wie funktioniert EES, nachdem meine Daten erfasst wurden?
Bei allen nachfolgenden Reisen werden die Grenzkontrollbeamten nur Ihre Fingerabdrücke und Ihr Foto verifizieren, da das Foto Ihres Gesichts und/oder Ihre Fingerabdrücke bereits im EES hinterlegt sind.
Dies nimmt weniger Zeit in Anspruch und verbessert die Sicherheit der Grenzkontrolle.
Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie mehr erfahren?
Ausführliche Details finden Sie auf der Website der Europäischen Union zum Einreise-/Ausreisesystem (EES).