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Sportgerät

Jeder zur Kategorie „Sportgerät“ gehörende Gegenstand, den Sie einzeln aufgegeben, zählt als ein Gepäckstück, das auf Ihr zulässiges Aufgabegepäck angerechnet wird und unterliegt all den Bestimmungen und Beschränkungen, die auch für Aufgabegepäck gelten. Am Flughafen wird für jedes Mehrgepäckstück, das bei Flügen mit Air Canada oder Air Canada Jazz die Freigepäckgrenze überschreitet, eine Mehrgepäckgebühr erhoben. Wenn Ihr Flug von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt wird, finden (in jeder Richtung) die Bestimmungen der ursprünglichen Fluggesellschaft für den Transport dieser Gegenstände Anwendung. Bitte informieren Sie sich bei der ursprünglichen Fluggesellschaft über die dort geltenden Beförderungsbestimmungen und -beschränkungen.

 
Wichtiger Hinweis: Bitte lesen und beachten Sie die folgenden Richtlinien sorgfältig, die wir zum Thema „Verpackung von Sportgeräten vor der Ankunft auf dem Flughafen“ für Sie zusammengestellt haben. Sind diese Gegenstände nicht vorschriftsmäßig verpackt, akzeptiert Air Canada diese nur dann, wenn Sie ein Haftungsbeschränkungsformular ausfüllen, das Sie beim Check-in unterschreiben müssen und mit dem Sie Air Canada von jeder Haftung befreien.

Sie werden gebeten alle Sportgeräte vor Reiseantritt anzumelden (kreuzen Sie das Kästchen „Reise mit Sportgerät“ an, nachdem Sie bei der Buchung Ihren Namen angegeben und Ihren Sitzplatz gewählt haben), oder setzen Sie sich telefonisch mit Air Canada Reservations in Verbindung. Wenn Sie Ihr Sportgerät vor dem Check-in anmelden, wird auf bestimmte Gebühren verzichtet:
  • die Gebühr für übergroße Skis, Snowboards, Hockeyschläger und Hockeytaschen, und
  • die Mehrgepäckgebühr(en), die für Hockeyschläger sowie Ski- und Snowboardstiefel berechnet werden (sofern diese mit Skis oder Snowboard mitgeführt werden)
Wenn Sie Ihr Sportgerät nicht vor Reiseantritt anmelden, werden Ihnen am Abflugtag beim Check-in alle Gebühren für Mehrgepäck und Übergrößen berechnet.



Gegenstand Einzelheiten Verpackungsvorschriften
Ausrüstung für das Bogenschießen Bogen und Pfeile Bögen und Pfeile müssen in einem geeigneten stabilen Kasten und/oder Hartschalenbehältnis verpackt sein, das speziell für Transportzwecke konzipiert ist.
Fahrräder Fahrräder werden nur dann akzeptiert, wenn die Raumverhältnisse es zulassen und sollten bereits bei der Buchung angemeldet werden. Jedes Fahrrad wird als ein Gepäckstück auf die gesamte Stückzahl Ihres Aufgabegepäcks angerechnet, und auf jedes Fahrrad wird eine fixe Bearbeitungsgebühr von $ 50 CAD/USD plus der anfallenden Steuern erhoben, und zwar bei allen einfachen Flügen, jeder Hin- und jeder Rückstrecke bei Hin- und Rückflügen sowie allen Mehrstreckenflügen von Air Canada und Air Canada Jazz. Wenn Ihr Gepäck einschließlich Ihres Fahrrads die erlaubte Gepäckstückzahl überschreitet, werden Ihnen auch die entsprechenden Übergepäckgebühren berechnet. Mitgliedern der Klassen Latitude und Executive ist die kostenfreie Mitnahme eines Fahrrads pro Fluggast bei innerkanadischen Flügen sowie Flügen zwischen Kanada und den USA unter der Voraussetzung gestattet, dass der dafür benötigte Raum zur Verfügung steht. Das Fahrrad muss (mit zur Seite gedrehtem Lenker und entfernten Pedalen) in einem stabilen Kasten und/oder Hartschalenbehältnis verpackt sein, das speziell für Transportzwecke konzipiert ist. Klappfahrräder gehören in einen Fahrradkoffer. Wenn das Fahrrad nicht in einem Kasten verpackt ist, stellt Air Canada eine Plastikhülle zur Verfügung und akzeptiert das Rad nur mit einer von Ihnen unterzeichneten Haftungsbeschränkungserklärung (siehe Hinweis im Kasten oben).
Angelausrüstung Folgende Gegenstände gelten, wenn sie separat verpackt sind, als Einzelgegenstände: Angelruten, Rollen, Kescher, Stiefel und Angelbox. Die Angelrute(n) müssen in einem stabilen Kasten und/oder Hartschalenbehältnis verpackt sein, das speziell für Transportzwecke konzipiert ist.
Golfschläger Eine Golftasche mit höchstens 14 Golfschlägern, 12 Golfbällen und einem Paar Golfschuhe gilt als ein Gegenstand. Tasche und Schläger müssen vollkommen von einem Hartschalenbehältnis umgeben sein, das speziell für Transportzwecke konzipiert ist.
Hockeyausrüstung Folgende Gegenstände gelten, wenn sie separat verpackt sind, als Einzelgegenstände: eine Sporttasche und maximal zwei Hockeyschläger. Hockeyschläger müssen in einem stabilen Kasten und/oder Hartschalenbehältnis verpackt sein, das speziell für Transportzwecke konzipiert ist. Wenn die Schläger nicht in einem solchen Kasten verpackt sind, müssen sie mit Klebeband zusammengebunden sein und werden nur mit einer von Ihnen unterzeichneten Haftungsbeschränkungserklärung (siehe Hinweis im Kasten oben) akzeptiert. Hockeytaschen dürfen keine Kleidungsstücke enthalten.
Tauchausrüstung Folgende Gegenstände gelten, wenn sie separat verpackt sind, als Einzelgegenstände: leere Druckluftflasche, Atemregler, Druckmesser, Tarierweste, Tauchmaske, ein Paar Taucherflossen, Schnorchel, Messer, Harpunengewehr, Luftpistole und Sicherheitsweste. Alle Geräte müssen in einem stabilen Kasten und/oder Hartschalenbehältnis sicher verpackt sein, das speziell für Transportzwecke konzipiert ist.
Skis, Schlittschuhe und Snowboards Folgende Gegenstände gelten, wenn sie separat verpackt sind, als Einzelgegenstände: ein Paar Skis (für Schnee oder Wasser), ein Snowboard, ein Paar Skistöcke, ein Paar Stiefel, ein Paar Schlittschuhe oder ein Monoski. Skis und Stöcke oder Snowboard müssen in einem stabilen Kasten und/oder Hartschalenbehältnis verpackt sein, das speziell für Transportzwecke konzipiert ist. Zwei zusammen verpackte Paar Skis zählen als zwei Gegenstände.
Surfboards Surfboards werden nur dann akzeptiert, wenn die Raumverhältnisse es zulassen und sollten bereits bei der Buchung angemeldet werden. Jedes Surfboard wird als ein Gepäckstück auf die gesamte Stückzahl Ihres Aufgabegepäcks angerechnet, und auf jedes Surfboard wird eine fixe Bearbeitungsgebühr von $ 50 CAD/USD plus der anfallenden Steuern erhoben, und zwar bei allen einfachen Flügen, jeder Hin- und jeder Rückstrecke bei Hin- und Rückflügen sowie allen Mehrstreckenflügen von Air Canada und Air Canada Jazz. Wenn Ihr Gepäck einschließlich Ihres Surfboards die erlaubte Gepäckstückzahl überschreitet, werden Ihnen auch die entsprechenden Übergepäckgebühren berechnet. Mitgliedern der Klassen Latitude und Executive ist die kostenfreie Mitnahme eines Surfboards pro Fluggast bei innerkanadischen Flügen sowie Flügen zwischen Kanada und den USA unter der Voraussetzung gestattet, dass der dafür benötigte Raum zur Verfügung steht. Das Surfboard muss in einem stabilen Kasten und/oder Hartschalenbehältnis verpackt sein, das speziell für Transportzwecke konzipiert ist. Insgesamt muss das Surfboard unter 227 cm messen (Länge + Breite + Höhe) und darf nicht länger als 203 cm sein. Wenn das Surfboard nicht in einem Kasten verpackt ist, stellt Air Canada eine Plastikhülle für den Transport zur Verfügung und akzeptiert das Surfboard nur mit einer von Ihnen unterzeichneten Haftungsbeschränkungserklärung (siehe Hinweis im Kasten oben).


Folgende Gegenstände können nicht als Aufgabegepäck akzeptiert werden:
  • Kanus
  • Hängegleiter
  • Kajaks
  • Kite-Boards
  • Rennrodel
  • Stäbe für den Stabhochsprung
  • Windsurfing-Ausrüstung


Bei Mitnahme solcher Sportgeräte wenden Sie sich bitte an Air Canada Cargo.

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