Jeder zur Kategorie „Jagdausrüstung“ gehörende Gegenstand, den Sie einzeln aufgegeben, zählt als ein Gepäckstück, das auf Ihr zulässiges Aufgabegepäck angerechnet wird und unterliegt all den Bestimmungen und Beschränkungen, die auch für Aufgabegepäck gelten. Am Flughafen wird für jedes Mehrgepäckstück, das bei Flügen mit Air Canada oder Air Canada Jazz die Freigepäckgrenze überschreitet, eine Mehrgepäckgebühr erhoben. Wenn Sie einen Teil Ihrer Reise mit einem Code Share-Partner, d.h. einer Partner-Fluggesellschaft zurücklegen, informieren Sie sich bitte bei der entsprechenden Fluggesellschaft über die dort geltenden Bestimmungen für die Aufgabe derartiger Gegenstände.
Wichtiger Hinweis: Die folgenden Gegenstände sollten Sie bereits bei der Buchung anmelden. Bitte lesen und beachten Sie die folgenden Richtlinien sorgfältig, die wir zum Thema „Verpackung von Jagdausrüstung vor der Ankunft auf dem Flughafen“ für Sie zusammengestellt haben. Wenn Sie einen oder mehrere dieser Gegenstände mitführen, empfiehlt es sich, 30 Minuten vor der normalerweise empfohlenen Check-in-Zeit am Flughafen einzutreffen. Sind diese Gegenstände nicht vorschriftsmäßig verpackt, akzeptiert Air Canada diese nur dann, wenn Sie ein Haftungsbeschränkungsformular ausfüllen, das Sie beim Check-in unterschreiben müssen und mit dem Sie Air Canada von jeder Haftung befreien.
Gegenstand
Einzelheiten
Verpackungsvorschriften
Munition
Munition wird nur akzeptiert, wenn sie im Aufgabegepäck verstaut ist. Munition muss separat von der Waffe verpackt sein. Jeder Fluggast darf maximal 5 kg Munition mitführen. Nur Hülsen und Patronen gelten als zulässige Munition. Schießpulver sowie Schießpulver in Form von Pellets ist streng verboten.
Munition muss entweder sicher in einem festen Behältnis aus Holz, Metall oder Hartfaserplatte verpackt und mit der Aufschrift „Munition“ (Ammunition) gekennzeichnet sein oder in dem Originalinnenkarton verpackt sein. Um Stoßeinwirkungen zu vermeiden, muss der Karton in einem Koffer verstaut und mit Kleidungsstücken abgepolstert werden.
Geweihe und Hörner
Geweihe und Hörner werden nur als Aufgabegepäck akzeptiert. Das Höchstgewicht für Geweihe und Hörner beträgt 32 kg.
Zusätzlich zu den u.U. anfallenden Mehrgepäckkosten wird pro Gegenstand eine fixe Bearbeitungsgebühr von $ 150 CAD/USD plus der anfallenden Steuern erhoben, und zwar bei allen einfachen Flügen, jeder Hin- und jeder Rückstrecke bei Hin- und Rückflügen sowie allen Mehrstreckenflügen von Air Canada und Air Canada Jazz.*
Mitgliedern der Klassen Latitude und Executive ist die kostenfreie Mitnahme ihrer Geweihe oder Hörner (ein Teil pro Fluggast) bei innerkanadischen Flügen sowie Flügen in die 50 Staaten der USA gestattet..
Geweihe und Hörner müssen sauber und gut in absorbierendes Material eingewickelt sein. Alle Enden müssen bedeckt sein. Der Gegenstand muss in einem geeigneten stabilen Kasten und/oder Hartschalenbehältnis verpackt sein, das speziell für Transportzwecke konzipiert ist. Kleinere Geweihe, die zusammen mit größeren Geweihen verpackt sind, zählen als zusätzliche Gegenstände.
Fleisch/Wildfleisch
Fleisch/Wildfleisch kann anstelle eines Freigepäckstücks aufgegeben werden, wenn der Behälter die Gewichts- und Gesamtmaßgrenzen von 23 kg bzw. 160 cm (linear gemessen) nicht überschreitet. Wenn Sie diesen Behälter jedoch zusätzlich zu den erlaubten Freigepäckstücken aufgeben, werden am Flughafen zusätzliche Gebühren erhoben.
Fleisch/Wildfleisch muss entweder in einem auslaufsicheren Behältnis transportiert werden oder in absorbierendes Material eingewickelt sein und anschließend mit Plastiktüten umgeben in mit einer Wachsschicht versehene Kartons gepackt werden. Plastiktüten allein genügen nicht für den Transport.
Schusswaffen
Jagdgewehre und Flinten werden nur als Aufgabegepäck akzeptiert und müssen ungeladen sein. Air Canada akzeptiert die Schusswaffe nur dann, wenn Sie eine Erklärung unterschreiben, mit der Sie bestätigen, dass die Waffe nicht geladen ist.
Zusätzlich zu den u.U. anfallenden Mehrgepäckkosten wird pro Gegenstand eine fixe Bearbeitungsgebühr von $ 50 CAD/USD plus der anfallenden Steuern erhoben, und zwar bei allen einfachen Flügen, jeder Hin- und jeder Rückstrecke bei Hin- und Rückflügen sowie allen Mehrstreckenflügen von Air Canada und Air Canada Jazz.*
Die kanadische Regierung erhebt zusätzliche Gebühren für die Einfuhr von Schusswaffen nach Kanada. Weitere Information zu diesem Thema entnehmen Sie bitte der Website der kanadischen Grenzschutzbehörde Canada Border Services Agency. Informationen zur Beförderung von Munition und Schusswaffen finden Sie auch unter Gefährliche Gegenstände.
Die Schusswaffe muss durch eine sichere Sperrvorrichtung oder Sperre am Abzugshahn gesichert sein, so dass sie nicht abgefeuert werden kann.
Die Schusswaffe muss in einem speziell dafür vorgesehenen, undurchsichtigen Koffer verpackt und verschlossen sein, der während des Transports nur unschwer geöffnet werden kann.
* Mitgliedern der Klassen Latitude und Executive ist die kostenfreie Mitnahme eines derartigen Gegenstands (ein Teil pro Fluggast) bei innerkanadischen Flügen sowie Flügen zwischen Kanada und den USA unter der Voraussetzung gestattet, dass der dafür benötigte Raum zur Verfügung steht.