Vorschriften zu Elektronik, E-Zigaretten und Drohnen für Mexiko und Kuba
19. Juni 2025
Wenn Sie nach Mexiko oder Kuba reisen, prüfen Sie bitte die aufgeführten Beschränkungen, damit Sie die lokalen Vorschriften einhalten und Verspätungen oder Strafen vermeiden. Diese Beschränkungen gelten für alle Zugangspunkte – Land, Meer und Luft.
E-Zigaretten und Vape-Geräte – Mexiko und Cuba
- Es ist streng verboten, E-Zigaretten, Vape-Geräte und ähnliche Geräte in das Land einzuführen.
- Mexiko: Der Besitz eines einzelnen Geräts dieser Art kann zu einer Geldstrafe von über 1.000 USD führen. Der Import mehrerer Geräte könnte zu einer Geldstrafe von über 100.000 USD oder sogar zu einer Haftstrafe führen.
- Kuba: Alle nicht autorisierten Geräte werden bei der Ankunft konfisziert.
Laptops und Tablets – Mexiko
- Jeder Fluggast darf nur einen Laptop/ein Tablet nach Mexiko einführen.
- Wer ein zweites Gerät mitbringt, muss womöglich eine Steuer von 19 % auf den geschätzten Wert des Geräts zahlen.
Drohnen – Mexiko
- Reisende müssen alle persönlichen Drohnen deklarieren, unabhängig von ihrer Größe.
- Drohnen, die mehr als 250 g (8,8 oz) wiegen, müssen bei der mexikanischen Luftfahrtbehörde registriert werden, der Agencia Federal de Aviación Civil (Website auf Spanisch).
- Ein Kaufnachweis ist erforderlich. Drohnen, deren geschätzter Wert mehr als 500 USD beträgt, werden mit einer Steuer belegt.
- Wenn Sie keinen Kaufnachweis haben, schätzen die Behörden den Wert und rechnen entsprechend ab. Dies kann Verspätungen von mehr als einer Stunde verursachen.
Weitere Informationen erhalten Sie von den örtlichen Zollbehörden.