Allgemeine Beförderungsbedingungen
WICHTIGE BEDINGUNGEN
- Sie müssen vor den unten angegebenen Check-in-Meldeschlusszeiten Ihre Bordkarte abholen und Ihr Gepäck aufgeben.
Außerdem müssen Sie sich spätestens zum unten angegebenen Zeitpunkt zum Einstieg an Ihrem Gate einfinden. Wenn Sie nicht pünktlich zum Check-in oder am Abflug-Gate erscheinen, kann es sein, dass Sie Ihren reservierten Sitzplatz verlieren, dass Ihre Buchung storniert wird und/oder Sie keinen Anspruch auf Entschädigung wegen Überbuchung haben (Denied Boarding Compensation).
Reiseziel Empfohlene
Check-in-ZeitCheck-in-
MeldeschlussMeldeschluss
Abflug-GateInnerhalb Kanadas 60 Minuten 30 Minuten 20 Minuten Nach/Ab USA 90 Minuten 60 Minuten 20 Minuten Internationale Ziele
(einschließlich Mexiko und Karibik)120 Minuten 60 Minuten 30 Minuten Tel-Aviv 180 Minuten 75 Minuten 60 Minuten - Es ist zwar nicht vorgeschrieben, dass Sie sich Ihren Flug bestätigen lassen, wir empfehlen Ihnen jedoch dringend, vor dem Abflug Ihren Flugstatus online auf aircanada.com zu überprüfen oder den Air-Canada-Fluginformationsdienst unter 1-888-422-7533 anzurufen.
- Im Voraus reservierte Sitzplätze werden nicht garantiert und können ohne Vorankündigung geändert werden. Sollte Ihr im Voraus reservierter Sitzplatz nicht zur Verfügung stehen, werden wir uns bemühen, Ihnen einen vergleichbaren Sitz in derselben Beförderungsklasse anzubieten und Ihnen gegebenenfalls die entsprechenden Gebühren rückerstatten.
- Guthaben aus ungenutzten Flugscheinen sind nicht übertragbar: Das Guthaben muss von derselben Person eingelöst werden, deren Name auf dem ursprünglichen Flugschein aufgeführt ist.
- Von Ihnen vorgenommene Änderungen an Ihrem Reiseplan führen unter Umständen zu zusätzlichen Gebühren und einer Erhöhung des Flugpreises. Wenn Sie mit einem nicht rückerstattbaren Flugschein reisen, kann Air Canada keine Ausnahmen zulassen, falls die Reise aus unvorhersehbarem Grund oder wegen Krankheit storniert werden sollte. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung.
- Aufgabegepäckbestimmungen
Auf Flügen mit Air Canada und Jazz dürfen Sie je nach Reiseziel und/oder Tarif eine bestimmt Freigepäckmenge kostenlos aufgeben. Wenn Ihr Aufgabegepäck die zulässige Freigepäckmenge hinsichtlich Anzahl, Gewicht und/oder Gesamtmaß (Länge + Breite + Höhe) überschreitet, fallen Übergepäckgebühren an.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Gepäckstücke deutlich mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse gekennzeichnet sind.
Bitte bringen Sie keine Wertsachen in Ihrem aufzugebenden Gepäck unter. Für bestimmte Gegenstände kann eine Gepäckzusatzhaftung erworben werden. Besondere Vorschriften gelten für zerbrechliche, wertvolle oder verderbliche Gegenstände. Erfahren Sie mehr über Einschränkungen bezüglich Freigepäck.
Maximale Gesamtabmessung
(Länge + Breite + Höhe)Höchstgewicht Economy Class
(vollständige Gepäckregelungen)
158 cm 23 kg Executive Class
Executive First
Up to 3 bags158 cm 32 kg
Gepäckstücke, die über 32 kg wiegen, oder ein Gesamtmaß von 292 cm (Länge + Breite + Höhe, einschließlich Rollen und Griffen) bzw. eine Länge von 203 cm überschreiten, werden nicht als Aufgabegepäck akzeptiert. Wenden Sie sich zwecks Beförderung solcher Gepäckstücke bitte an Air Canada Cargo.
Wenn Sie auf Ihrer Reise mit mehr als einer Fluggesellschaft fliegen, dann gelten für jede Airline unter Umständen andere Gepäckbestimmungen (sowohl für Aufgabe- als auch für Handgepäck). - Handgepäckbestimmungen
Übergroße Handgepäckstücke sind in unseren Flugzeugen nicht erlaubt und können zu Flugverzögerungen zu Lasten aller Passagiere führen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Handgepäck die unten angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet; Handgepäckstücke müssen in die Handgepäckrahmen beim Check-in oder am Abflug-Gate passen.
Gemäß unseren Handgepäckbestimmungen dürfen Sie maximal 2 Handgepäckstücke mitführen, und zwar:- ein (1) Handgepäckstück oder Koffer (Größenangabe einschließlich Räder und Griff) und
- ein (1) persönlicher Gegenstand wie Aktentasche, Laptop-Computer, Wickeltasche, Kameratasche, Karton oder ähnlicher Gegenstand.
Maximale Größe Höchstgewicht 1 Standardgepäckstück 23cm x 40cm x 55cm 10 kg 1 persönlicher Gegenstand 16cm x 33cm x 43cm 10 kg
Weitere Informationen über die geltenden Beschränkungen finden Sie unter Handgepäck.
Wir empfehlen, Dokumente und Medikamente im Handgepäck mitzuführen. Alle verschreibungspflichtigen Medikamente müssen ordnungsgemäß beschriftet und mit dem Namen des Patienten, des Medikaments und der ausgebenden Arztpraxis oder Apotheke versehen sein. - Gefährliche Gegenstände
Aus Sicherheitsgründen dürfen gefährliche Gegenstände weder im Aufgabegepäck noch im Handgepäck mitgeführt werden, es sei denn, dies ist bestimmungsgemäß ausdrücklich gestattet. Zu diesen gefährlichen Gegenständen gehören unter anderem: komprimierte Gase, Korrosionsmittel, Sprengstoffe, flüssige und feste entzündbare Stoffe, radioaktive Stoffe, Oxidationsstoffe, Giftstoffe, ansteckende Substanzen, sowie Aktentaschen mit eingebauten Alarmeinrichtungen. Aus Sicherheitsgründen können auch andere Beschränkungen gelten. Weitere Informationen finden Sie unter Geregelte und verbotene Gegenstände. - Nach Maßgabe der Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens und des Warschauer Abkommens haftet Air Canada weder für verderbliche Waren oder Flüssigkeiten noch für Wertgegenstände oder Gegenstände, deren Verlust gravierende Folgen haben kann wie z. B. Bargeld, Schmuck, Silberware, begebbare Wertpapiere, Effekten, Computer, Kameras, Mobiltelefone, Geschäftsunterlagen, Warenmuster, Gemälde, Antiquitäten, Artefakte, Manuskripte, verschreibungspflichtige Medikamente oder unersetzliche Bücher oder Veröffentlichungen. Sofern nicht anders angegeben, gilt ein Gegenstand als Wertgegenstand, wenn dessen Wert CAD 1.000 je kg bzw. CAD 1 je Gramm übersteigt.
- Internationale Flüge
Luftfahrtunternehmen sind aufgrund staatlicher Vorschriften u. U. dazu verpflichtet, Informationen über Fluggäste bereitzustellen oder Zugriff auf Fluggastdaten zu gewähren. Sie können Ihre Reise nur antreten, wenn Sie im Besitz aller Reisedokumente (z. B. Reisepass und ggf. Visum) sind, die für jedes Ziel- und Durchreiseland auf Ihrer Strecke erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Reisedokumente. - Gesundheit während des Flugs
Die meisten Menschen sind flugreisefähig, doch manche Fluggäste, deren gesundheitliche Probleme sich aufgrund von Höhe, Reisestress, Sauerstoffmangel und sonstigen reisebedingten Komplikationen noch verschärfen, bedürfen besonderer Aufmerksamkeit. Hier finden Sie wichtige Gesundheitstipps und Informationen für Reisende mit körperlichen oder anderen Behinderungen, bei denen vor Reiseantritt u. U. eine ärztliche Bescheinigung erforderlich ist. - Haftungsbeschränkung für die Beförderung von Haustieren
Air Canada übernimmt keine Haftung für den Verlust, die verspätete Ankunft, Verletzung, Erkrankung oder den Tod eines zum Transport entgegen genommenen Haustiers. - Plan für eventuelle Verzögerungen auf dem Rollfeld
Wenn Sie mit einem Flug fliegen, der von einem Codeshare-Partner Air Canadas durchgeführt wird, gilt im Falle von Verzögerungen auf dem Rollfeld der von der durchführenden Fluggesellschaft beschlossene Plan für eventuelle Verzögerungen auf dem Rollfeld.
VERTRAGSBEDINGUNGEN UND ANDERE WICHTIGE HINWEISE
ALLE FLUGGÄSTE, DEREN ENDGÜLTIGES REISEZIEL ODER EINE ZWISCHENLANDUNG IN EINEM ANDEREN LAND ALS DEM DER ABREISE LIEGT, WERDEN DARAUF HINGEWIESEN, DASS BESTIMMTE INTERNATIONALE ÜBEREINKOMMEN FÜR DIE GESAMTE REISE SOWIE ALLE REISEABSCHNITTE GELTEN KÖNNEN, DIE GÄNZLICH IN EINEM LAND LIEGEN; DIESE ÜBEREINKOMMEN SIND ALS DAS MONTREALER ÜBEREINKOMMEN BZW. DESSEN VORLÄUFER, DAS WARSCHAUER ABKOMMEN EINSCHLIESSLICH DER DAZUGEHÖRIGEN ERGÄNZUNGEN (DAS WARSCHAUER ABKOMMENSSYSTEM) BEKANNT. FÜR DIESE FLUGGÄSTE GILT, DASS DIE HAFTUNG DES LUFTFAHRTUNTERNEHMENS DURCH DAS JEWEILS GELTENDE ABKOMMEN EINSCHLIESSLICH DER SONDERBEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN ALS BESTANDTEIL DER ANWENDBAREN TARIFE GEREGELT UND GGF. EINGESCHRÄNKT IST.
HINWEISE zur HaftungsbeschränkungEs kann sein, dass Ihre Reise in den Geltungsbereich des Montrealer Übereinkommens bzw. des Warschauer Abkommenssystems fällt; diese Abkommen regeln und beschränken u. U. die Haftung der Luftverkehrsgesellschaft bei Tod oder körperlichen Verletzungen, bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck sowie bei Verspätungen.
In den Fällen, in denen das Montrealer Übereinkommen anzuwenden ist, gelten folgende Haftungsgrenzen:- Unbeschränkte Haftung bei Tod oder körperlichen Verletzungen.
- In den meisten Fällen
- 1.131 Sonderziehungsrechte (etwa EUR 1.357 / USD 1.663) je Fluggast bei Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder verspäteter Ankunft von Reisegepäck.
- In den meisten Fällen
- 4.694 Sonderziehungsrechte (etwa EUR 5.655 /USD 6.786) je Fluggast bei Schäden, die auf Verspätungen bei der Beförderung zurückzuführen sind.
- 16.600 Sonderziehungsrechte (etwa EUR 20.000 / USD 20.000) bei Tod oder körperlicher Verletzung, wenn das Warschauer Abkommen in der durch das Haager Protokoll geänderten Fassung anzuwenden ist, oder 8.300 Sonderziehungsrechte (etwa EUR 10.000 / USD 10.000), wenn nur das Warschauer Abkommen anzuwenden ist. Viele Fluggesellschaften haben freiwillig in vollem Umfang auf diese Beschränkungen verzichtet, und den US-amerikanischen Bestimmungen zufolge darf die Haftungsbeschränkung bei Reisen in die oder von den USA oder mit einer planmäßigen Zwischenlandung in den USA nicht weniger als USD 75.000 betragen.
- 17 Sonderziehungsrechte (etwa EUR 20 / USD 20) pro Kilo aufgegebenes Gepäck bei Verlust, Beschädigung oder verspäteter Ankunft dieses Gepäcks und 332 Sonderziehungsrechte (etwa EUR 400 oder USD 400) für Handgepäck.
- Das Luftfahrtunternehmen ist u. U. auch für verzögerungsbedingte Schäden haftbar.
In den Fällen, in denen weder das Montrealer Übereinkommen noch das Warschauer Abkommenssystem anzuwenden ist, gilt Folgendes: Für Reisen, die nur innerhalb Kanadas durchgeführt werden, ist die Haftung für Verlust, Verspätung oder Beschädigung von Gepäck auf CAD 1.500 pro Fluggast beschränkt.
Auskünfte über die Beschränkungen, die für Ihre Reise gelten, erteilt Air Canada. Beinhaltet Ihre Reise die Beförderung durch mehrere Luftfahrtunternehmen, sollten Sie von den einzelnen Luftfahrtunternehmen Auskünfte über die anzuwendenden Haftungsbeschränkungen einholen.
Unabhängig davon, welches Ab- oder Übereinkommen für Ihre Reise gilt, können Sie bei Verlust oder Beschädigung oder bei verspäteter Auslieferung von Gepäck von einer höheren Haftungsgrenze profitieren, wenn Sie bei der Abfertigung eine Sondererklärung über den Wert Ihres Gepäcks abgeben und die möglicherweise anfallende Sondergebühr entrichten. Oder Sie versichern Ihr Gepäck vor Reiseantritt, wenn der Wert über der Haftungsgrenze liegt.
Handlungsfrist: Gerichtliche Schadensersatzklagen müssen innerhalb von zwei Jahren ab dem Tag der Ankunft bzw. der geplanten Ankunft des Flugzeugs eingereicht werden. Gepäckausgabe: Bei Beschädigung von Gepäck ist dem Luftfahrtunternehmen innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des aufgegebenen Gepäcks schriftlich Mitteilung zu machen, im Falle der verspäteten Ausgabe des Gepäcks binnen 21 Tagen nach der Auslieferung des Gepäcks an den Fluggast.
Hinweis auf Vertragsbedingungen, die mittels Bezugnahme einbezogen sind- Ihr Beförderungsvertrag mit dem Luftfahrtunternehmen gilt für Auslands- und Inlandsflüge oder den inländischen Teil eines internationalen Flugs und unterliegt den Bestimmungen dieser Bekanntmachung, sämtlichen Hinweisen, Abrechnungsbelegen sowie den Geschäftsbedingungen (Bedingungen) Ihres Luftfahrtunternehmens, damit in Verbindung stehenden Gesetzen, Verordnungen und Verfahrensweisen (Bestimmungen) und allen gültigen Tarifen.
- Erfolgt die Beförderung durch mehrere Luftfahrtunternehmen, gelten für jedes Luftfahrtunternehmen ggf. unterschiedliche Bedingungen, Bestimmungen und gültige Tarife.
- Die Bedingungen, Bestimmungen und alle gültigen Tarife jedes Luftfahrtunternehmens werden kraft dieser Bekanntmachung mittels Bezugnahme einbezogen und damit Bestandteil Ihres Beförderungsvertrags.
- Die Bedingungen umfassen u. a. Folgendes:
- Bedingungen und Beschränkungen der Haftung des Luftfahrtunternehmens im Falle der körperlichen Verletzung oder des Todes von Fluggästen.
- Bedingungen und Beschränkungen der Haftung des Luftfahrtunternehmens bei Verlust, Beschädigung oder verspäteter Auslieferung von Gütern und Gepäck, einschließlich zerbrechlicher oder leicht verderblicher Güter.
- Vorschriften zur Deklarierung eines höheren Werts für Gepäck und für die Entrichtung einer eventuell fälligen Zusatzgebühr.
- Anwendung der Bedingungen und Haftungsbeschränkungen des Luftfahrtunternehmens auf die Handlungen seiner Beauftragten, Angestellten und Vertreter einschließlich aller Personen, die Ausrüstung und Dienstleistungen für das Luftfahrtunternehmen bereitstellen.
- Forderungsbeschränkungen einschließlich der Fristen, binnen welcher Fluggäste Ansprüche geltend machen oder Klagen gegen das Luftfahrtunternehmen einreichen müssen.
- Vorschriften zu Reservierungsbestätigungen, Check-in-Zeiten, Nutzung, Dauer und Gültigkeit von Lufttransportdiensten und zum Recht des Luftfahrtunternehmens, die Beförderung zu verweigern.
- Rechte des Luftfahrtunternehmens und Haftungsgrenze des Luftfahrtunternehmens bei verspäteter oder nicht erbrachter Leistung einschließlich Flugplanänderungen, Vertretung durch andere Luftfahrtunternehmen, Austausch des Flugzeugs und Änderung der Flugroute, und, falls durch geltendes Recht vorgeschrieben, die Verpflichtung des Luftfahrtunternehmens, die Fluggäste auf die Identität des durchführenden Luftfahrtunternehmens oder des ausgetauschten Flugzeugs hinzuweisen.
- Rechte des Luftfahrtunternehmens, die Beförderung von Fluggästen zu verweigern, die gegen geltendes Recht verstoßen oder nicht alle erforderlichen Reisedokumente vorlegen können.
- Weitere Informationen über den Beförderungsvertrag sowie darüber, wie Sie ein Exemplar davon anfordern können, erhalten Sie dort, wo die Beförderungsdienste des Luftfahrtunternehmens verkauft werden. Viele Luftfahrtunternehmen stellen diese Informationen auch auf ihrer Website zur Verfügung. Sie sind, sofern dies durch geltendes Recht vorgeschrieben ist, berechtigt, am Flughafenschalter und an den Verkaufsstellen Ihres Luftfahrtunternehmens den vollständigen Text des Beförderungsvertrags einzusehen und auf Anfrage von jedem Luftfahrtunternehmen unentgeltlich ein Exemplar per Post oder durch einen anderen Zustelldienst zur Verfügung gestellt zu bekommen.
- Verkauft ein Luftfahrtunternehmen Lufttransportdienstleistungen oder fertigt Gepäck unter Angabe eines anderen Luftfahrtunternehmens ab, handelt es lediglich als Beauftragter des anderen Luftfahrtunternehmens.
ÜBERBUCHUNG
Es ist möglich, dass Flüge überbucht sind, und es besteht eine geringe Möglichkeit, dass ein von Ihnen gebuchter und durch uns bestätigter Sitzplatz nicht bereitsteht. Im Falle einer Überbuchung wird so lange keiner Person ein Sitz vorenthalten, bis Mitarbeiter der Fluggesellschaft sich nach Freiwilligen erkundigt haben, die bereit sind, ihren Sitzplatz gegen eine von der Fluggesellschaft bestimmte Entschädigung aufzugeben. Sollten sich nicht genügend Freiwillige finden, wird die Fluggesellschaft andere Reisende gemäß ihrer Boardingpriorität abweisen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, haben Fluggäste, die ohne eigene Schuld abgewiesen werden, Anspruch auf eine Entschädigung. Die vollständigen Richtlinien für Entschädigungen und Boardingprioritäten liegen an den Flughafenschaltern und am Einstieg aus.



