Sondergepäck

Sportgerät

Wir befördern eine Vielzahl verschiedener Sportgeräte auf unseren Flügen. Dabei gelten jedoch einige Einschränkungen. Hier finden Sie alles, was Sie wissen sollten.

Anmeldung des Sportgeräts vor Reiseantritt

Melden Sie Ihr Sportgerät bitte mindestens 24 Stunden vor dem Abflug bei der Air-Canada-Reservierung oder Ihrem Reisebüro an.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung von Sportgerät vor Ihrer Reise keine Garantie dafür ist, dass wir alle angemeldeten Gegenstände auf Ihrem Flug unterbringen können. Lassen Sie sich den Transport Ihrer Sportausrüstung bitte beim Check-in am Schalter bestätigen.

Verpackungshinweise, Gebühren und Ausnahmen

Taschen oder Behältnisse, in denen Sportgerät transportiert wird, dürfen keine Kleidung oder andere persönliche Gegenstände enthalten. Sie dürfen nur für den Transport von Sportgerät verwendet werden.

Wählen Sie eine der unten aufgeführten Optionen aus, um Verpackungshinweise, Gebühren, Ausnahmen und weitere Einzelheiten zum Transport bestimmter Sportausrüstungen anzuzeigen.

Baseballschläger und Bälle

Baseballschläger und Bälle dürfen nur im Aufgabegepäck mitgeführt werden.

Gebühren

Wenn Ihr Gepäck einschließlich der Tasche mit dem Baseballschläger und den Bällen die für Ihren Tarif geltende Freigepäckmenge überschreitet, fallen Übergepäckgebühren für zusätzliche Gepäckstücke an.

Verpackungshinweise

Taschen oder Behältnisse, in denen Sportgerät transportiert wird, dürfen keine Kleidung oder andere persönliche Gegenstände enthalten. Sie dürfen nur für den Transport von Sportgerät verwendet werden.

Alle Gegenstände müssen sachgerecht in einem stabilen Kasten und/oder Hartschalenbehältnis verpackt sein, das speziell für Transportzwecke konzipiert ist.

Bei unsachgemäßer Verpackung kann der Transport verweigert werden. Air Canada haftet nicht für Schäden, die auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen sind.

Bodyboards, Skimboards, Speedboards und Skateboards

Ein Board oder eine Tasche mit der Board-Ausrüstung zählt als ein Gepäckstück und wird auf die für Ihren Tarif geltende Freigepäckmenge angerechnet.

  • Maximale Größe: 158 cm (Länge + Höhe + Breite).
  • Maximales Gewicht: 23 kg

Der Transport von Boards, die die oben genannten Beschränkungen überschreiten, wird von Air Canada Cargo abgewickelt.

Gebühren

Für Boards oder Transportbehältnisse, die ein Gesamtmaß von 158 cm (Länge + Höhe + Breite) überschreiten, fallen Übergepäckgebühren an.
Für Boards oder Transportbehältnisse, die über 23 kg wiegen, fallen ebenfalls Übergepäckgebühren an.
Alle anderen Übergepäckregelungen gelten nach wie vor.

Verpackungshinweise

Taschen oder Behältnisse, in denen Sportgerät transportiert wird, dürfen keine Kleidung oder andere persönliche Gegenstände enthalten. Sie dürfen nur für den Transport von Sportgerät verwendet werden.

Alle Gegenstände müssen sachgerecht in einem stabilen Kasten und/oder Hartschalenbehältnis verpackt sein, das speziell für Transportzwecke konzipiert ist. Bei unsachgemäßer Verpackung kann der Transport der Gegenstände verweigert werden. Air Canada haftet nicht für Schäden, die auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen sind.

* Auf Air-Canada-Express-Flügen mit Bombardier-Flugzeugen der folgenden Typen beträgt die maximale Länge 203 cm: CRJ100/200, CRJ900, Dash 8-100, Dash 8-300, Q400. 

Bogenausrüstung – Pfeile und Bögen

Pfeile und Bögen werden als Aufgabegepäck akzeptiert.

Gebühren

Wenn Ihr Gepäck einschließlich Bogenausrüstung die für Ihren Tarif geltende Freigepäckmenge überschreitet, fallen Übergepäckgebühren an.

Verpackungshinweise

Taschen oder Behältnisse, in denen Sportgerät transportiert wird, dürfen keine Kleidung oder andere persönliche Gegenstände enthalten. Sie dürfen nur für den Transport von Sportgerät verwendet werden.

Pfeile und Bögen müssen sachgerecht in einem festen Behälter und/oder Hartschalenbehältnis verpackt sein, das speziell für Transportzwecke konzipiert ist.
Bei unsachgemäßer Verpackung kann der Transport der Ausrüstung verweigert werden. Air Canada haftet nicht für Schäden, die auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen sind.

Boots-/Angelausrüstung

Folgende Gegenstände zählen, auch wenn Sie separat verpackt sind, jeweils als ein Gepäckstück und werden auf die für Ihren Tarif geltende Freigepäckmenge angerechnet:

  • Angelrute in Rutentasche + Gerätebox
  • Gerätetasche + Rollen
  • Kescher
  • Stiefel
  • Rettungsweste

Es wird jeweils eine automatische Rettungsweste pro Person im Hand- und Aufgabegepäck akzeptiert, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • die Rettungsweste ist mit höchstens zwei kleinen Zylindern mit Kohlendioxid oder einem anderen geeigneten Gas der Unterklasse 2.2 ausgestattet und
  • der Rettungsweste liegen maximal zwei Ersatzzylinder bei

Ausnahmen/Gebühren

Angelrute in Rutentasche:
Angelruten sind von der Gebühr für zu große oder zusätzliche Gepäckstücke befreit, wenn sie zusammen mit einem Gerätekasten transportiert werden.
Alle anderen Übergepäckregelungen gelten nach wie vor.

Verpackungshinweise

Taschen oder Behältnisse, in denen Sportgerät transportiert wird, dürfen keine Kleidung oder andere persönliche Gegenstände enthalten. Sie dürfen nur für den Transport von Sportgerät verwendet werden.

Die Angelrute(n) müssen in einem festen Behälter und/oder Hartschalenbehältnis verpackt sein, das speziell für Transportzwecke konzipiert ist.
Bei unsachgemäßer Verpackung kann der Transport der Angelruten verweigert werden. Air Canada haftet nicht für Schäden, die auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen sind.

Broomball-/Curling-Ausrüstung

Ein Besen + eine Ausrüstungstasche zählen als ein Gepäckstück und werden auf die für Ihren Tarif geltende Freigepäckmenge angerechnet.

Ausnahmen und Gebühren

Broomball- oder Curlingbesen sind von der Gebühr für zu große oder zusätzliche Gepäckstücke befreit, wenn sie zusammen mit einer Ausrüstungstasche transportiert werden.
Alle anderen Übergepäckregelungen gelten nach wie vor.

Verpackungshinweise

Taschen oder Behältnisse, in denen Sportgerät transportiert wird, dürfen keine Kleidung oder andere persönliche Gegenstände enthalten. Sie dürfen nur für den Transport von Sportgerät verwendet werden.

Alle Ausrüstungsgegenstände müssen in einem festen Behälter und/oder Hartschalenbehältnis verpackt sein, das speziell für Transportzwecke konzipiert ist.
Bei unsachgemäßer Verpackung kann der Transport der Gegenstände verweigert werden. Air Canada haftet nicht für Schäden, die auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen sind.

Eishockey-, Lacrosse, Ringette- und Cricket-Ausrüstungen

Eine Ausrüstungstasche + maximal 2 Schläger, die mit Klebeband zusammengebunden sind, zählen als ein Gepäckstück und werden auf die für Ihren Tarif geltende Freigepäckmenge angerechnet.

Ausnahmen/Gebühren

  • Eishockey-, Lacrosse-, Ringette- und Crickettaschen + -Ausrüstungen sind von der Gebühr für zu große Gepäckstücke befreit.
  • Eishockey-, Lacrosse-, Ringette- und Cricketschläger sind von der Gebühr für zu große oder zusätzliche Gepäckstücke befreit, wenn sie zusammen mit einer Ausrüstungstasche transportiert werden.

Alle anderen Übergepäckregelungen gelten nach wie vor.

Verpackungshinweise

Taschen oder Behältnisse, in denen Sportgerät transportiert wird, dürfen keine Kleidung oder andere persönliche Gegenstände enthalten. Sie dürfen nur für den Transport von Sportgerät verwendet werden.

Schläger sollten in einem festen Behälter und/oder Hartschalenbehältnis verpackt sein, das speziell für Transportzwecke konzipiert ist. Andernfalls müssen Sie mit Klebeband zusammengebunden werden.
Bei unsachgemäßer Verpackung kann der Transport der Ausrüstungsgegenstände verweigert werden. Air Canada haftet nicht für Schäden, die auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen sind.
Ausrüstungstaschen dürfen keine Kleidungsstücke enthalten.

Fahrräder

Fahrräder werden nur akzeptiert, wenn genügend Stauraum vorhanden ist; sie sollten bereits bei der Buchung angemeldet werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Air-Canada-Reservierung. Jedes Fahrrad zählt als ein Gepäckstück und wird auf die für Ihren Tarif geltende Freigepäckmenge angerechnet.

Gewicht und Größe

Fahrräder dürfen die folgenden Größen- und Gewichtsbeschränkungen nicht überschreiten*:

  • Maximales Gewicht: 32 kg
  • Maximale Abmessungen (Länge + Breite + Höhe): 292 cm

Für Fahrräder werden keine Gebühren für zu großes oder zu schweres Gepäck erhoben, es sei denn, sie überschreiten die oben genannten Größen- und Gewichtsbeschränkungen.

Gebühren

Für den Transport von Fahrrädern auf Flügen mit Air Canada, Air Canada Rouge und Air Canada Express (durchgeführt von Jazz) wird eine Gebühr in Höhe von $ 50,00 CAD/USD (zzgl. Steuern) erhoben.

  • Die Gebühr gilt für einfache Flüge sowie pro Strecke bei Hin- und Rückflügen oder Mehrstreckenflügen.
  • Für Fahrräder werden keine weiteren Gepäckgebühren erhoben.

Gebührenverzicht

In folgenden Fällen entfällt die einmalige Gebühr:

  • Sie haben den Tarif Latitude, Premium Economy oder Business Class für Flüge innerhalb Kanadas oder zwischen Kanada und den USA gebucht.
  • Sie sind ein Mitglied des Militärs.

Aeroplan Elite Status-Mitglieder dürfen für jedes im Rahmen ihres Elite Status erlaubte Gepäckstück einen Gegenstand dieser Kategorie kostenlos mitnehmen.

Verpackungshinweise

Taschen oder Behältnisse, in denen Sportgerät transportiert wird, dürfen keine Kleidung oder andere persönliche Gegenstände enthalten. Sie dürfen nur für den Transport von Sportgerät verwendet werden.

  • Das Fahrrad muss mit längs gestelltem Lenker und abmontierten Pedalen in einem festen Kasten und/oder Hartschalenbehältnis** verpackt sein, das speziell für Transportzwecke konzipiert ist. Klappfahrräder gehören in einen Fahrradkoffer. 
  • Die Luft aus den Reifen muss zumindest teilweise abgelassen werden.
  • Bei unsachgemäßer Verpackung kann der Transport des Fahrrads verweigert werden.

* Fahrräder, die diese Größen- oder Gewichtsbeschränkungen überschreiten, können mit Air Canada Cargo transportiert werden.
** Air Canada haftet nicht für Schäden, die auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen sind.

Fallschirme und Fallschirmausrüstungen

Fallschirme (einschließlich Öffnungsautomat) dürfen sowohl im Handgepäck als auch im Aufgabegepäck mitgeführt werden, sofern sie den Größen- und Gewichtsbeschränkungen entsprechen; sie zählen als ein Gepäckstück und werden auf die geltende Freigepäckmenge angerechnet.
Fallschirme dürfen keine Gaszylinder oder andere verbotene Gegenstände enthalten.

Gebühren

Wenn Ihr Gepäck einschließlich Fallschirm die erlaubte Freigepäckmenge überschreitet, fallen Übergepäckgebühren an.

Verpackungshinweise

Taschen oder Behältnisse, in denen Sportgerät transportiert wird, dürfen keine Kleidung oder andere persönliche Gegenstände enthalten. Sie dürfen nur für den Transport von Sportgerät verwendet werden.

Alle Ausrüstungsgegenstände müssen sicher in einer Fallschirmtasche oder einer anderen strapazierfähigen Sporttasche bzw. einem stabilen Seesack verpackt sein.
Bei unsachgemäßer Verpackung kann der Transport der Ausrüstung verweigert werden. Air Canada haftet nicht für Schäden, die auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen sind.

Fechtausrüstung

Fechtausrüstung darf nur im Aufgabegepäck mitgeführt werden.

Verpackungshinweise

Taschen oder Behältnisse, in denen Sportgerät transportiert wird, dürfen keine Kleidung oder andere persönliche Gegenstände enthalten. Sie dürfen nur für den Transport von Sportgerät verwendet werden.

Alle Gegenstände müssen sachgerecht in einem stabilen Kasten und/oder Hartschalenbehältnis verpackt sein, das speziell für Transportzwecke konzipiert ist.

Bei unsachgemäßer Verpackung kann der Transport verweigert werden. Air Canada haftet nicht für Schäden, die auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen sind.

Golfausrüstung

Eine Golftasche mit ca. 14 Golfschlägern, 12 Golfbällen und einem Paar Golfschuhe zählt, sofern sie unter 23 kg wiegt, als ein Gepäckstück und wird auf die für Ihren Tarif geltende Freigepäckmenge angerechnet.
Für Golftaschen, die mehr Schläger und Bällen enthalten und somit über 23 kg wiegen, fallen Übergepäckgebühren an.

Ausnahmen und Gebühren

Golftaschen sind von der Gebühr für zu große Gepäckstücke befreit.
Alle anderen Übergepäckregelungen gelten nach wie vor.

Verpackungshinweise

Taschen oder Behältnisse, in denen Sportgerät transportiert wird, dürfen keine Kleidung oder andere persönliche Gegenstände enthalten. Sie dürfen nur für den Transport von Sportgerät verwendet werden.

Alle Ausrüstungsgegenstände müssen sachgerecht in einem festen Behälter und/oder Hartschalenbehältnis verpackt sein, das speziell für Transportzwecke konzipiert ist. Bei unsachgemäßer Verpackung kann der Transport der Gegenstände verweigert werden. Air Canada haftet nicht für Schäden, die auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen sind.

Hammer (Sportgerät)

Hämmer für das Hammerwerfen dürfen nur im Aufgabegepäck mitgeführt werden.

Gebühren

Wenn Ihr Gepäck einschließlich Hammer die für Ihren Tarif geltende Freigepäckmenge überschreitet, fallen Übergepäckgebühren für zusätzliche Gepäckstücke an.

Verpackungshinweise

Taschen oder Behältnisse, in denen Sportgerät transportiert wird, dürfen keine Kleidung oder andere persönliche Gegenstände enthalten. Sie dürfen nur für den Transport von Sportgerät verwendet werden.

Alle Gegenstände müssen sachgerecht in einem stabilen Kasten und/oder Hartschalenbehältnis verpackt sein, das speziell für Transportzwecke konzipiert ist.

Bei unsachgemäßer Verpackung kann der Transport verweigert werden. Air Canada haftet nicht für Schäden, die auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen sind.

Inlineskates (Rollerblades)

Inlineskates dürfen sowohl im Handgepäck als auch im Aufgabegepäck mitgeführt werden.

Verpackungshinweise

Taschen oder Behältnisse, in denen Sportgerät transportiert wird, dürfen keine Kleidung oder andere persönliche Gegenstände enthalten. Sie dürfen nur für den Transport von Sportgerät verwendet werden.

Kajakausrüstung

Kajaks werden unter folgenden Voraussetzungen akzeptiert:

  • Wenn genügend Stauraum vorhanden ist; Kajaks sollten bereits bei der Buchung angemeldet werden.
  • Auf Flugzeugen von Air Canada oder Air Canada Rouge.
  • Auf Flugzeugen des Typs Embraer E175 und E190 von Air Canada Express. Für weitere Informationen steht Ihnen die Air-Canada-Reservierung gerne zur Verfügung.

Wenn Sie eine Kajakausrüstung mitführen, finden Sie sich bitte mindestens 30 Minuten vor der normalerweise für Ihren Flug empfohlenen Check-in-Zeit am Flughafen ein.

Jedes Kajak zählt als ein Gepäckstück und wird auf die für Ihren Tarif geltende Freigepäckmenge angerechnet.

  • Maximale Länge: 300 cm*
  • Maximale Breite: 45 cm
  • Maximale Höhe: 76 cm

Wenn Ihr Kajak die oben aufgeführten Höchstmaße überschreitet, wenden Sie sich bitte an die Air-Canada-Reservierung.

Ausnahmen und Gebühren

  • Kajakpaddel und ein Kajak zählen als ein Gepäckstück, auch wenn sie separat aufgegeben werden.
  • Für Kajaks fallen gegebenenfalls Übergepäckgebühren an, nicht jedoch für Paddel, die mit dem Kajak zusammen aufgegeben werden.
  • Alle separat verpackten Ausrüstungsgegenstände (z. B. Helm, Schwimmweste, Trockenjacke, Spritzdecke usw.) zählen als ein Gepäckstück.
  • Wenn Ihr Gepäck einschließlich Kajakausrüstung die erlaubte Freigepäckmenge überschreitet, fallen Übergepäckgebühren an. Diese Gebühren werden am Flughafen erhoben.

Verpackungshinweise

Taschen oder Behältnisse, in denen Sportgerät transportiert wird, dürfen keine Kleidung oder andere persönliche Gegenstände enthalten. Sie dürfen nur für den Transport von Sportgerät verwendet werden.

Kajaks und Paddel müssen in einem stabilen Kasten oder Hartschalenbehältnis verpackt sein, das speziell für Transportzwecke konzipiert ist.

Ansonsten kann der Transport der Kajakausrüstung verweigert werden. Air Canada haftet nicht für Schäden, die auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen sind.

Kletterausrüstung

Kletterausrüstung darf nicht im Handgepäck mitgeführt werden.

Ausnahme: Kletterschuhe ohne Spikes dürfen im Handgepäck mitgeführt werden.

Gebühren

Wenn Ihr Gepäck einschließlich Kletterschuhen die für Ihren Tarif geltende Freigepäckmenge überschreitet, fallen Übergepäckgebühren für zusätzliche Gepäckstücke an.

Verpackungshinweise

Taschen oder Behältnisse, in denen Sportgerät transportiert wird, dürfen keine Kleidung oder andere persönliche Gegenstände enthalten. Sie dürfen nur für den Transport von Sportgerät verwendet werden.

Alle Gegenstände müssen sachgerecht in einer Schutztasche verpackt sein, die speziell für den Transport konzipiert ist.

Bei unsachgemäßer Verpackung kann der Transport verweigert werden. Air Canada haftet nicht für Schäden, die auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen sind.

Lawinenrettungsausrüstung

Siehe die Seite „Eingeschränkt zulässige und verbotene Gegenstände“. 

Verpackungshinweise

Taschen oder Behältnisse, in denen Sportgerät transportiert wird, dürfen keine Kleidung oder andere persönliche Gegenstände enthalten. Sie dürfen nur für den Transport von Sportgerät verwendet werden.

Reitsportausrüstung

Wenn sie zusammen verpackt sind, zählen ein Sattel und eine Schabracke als ein Gepäckstück, das auf die für Ihren Tarif geltende Freigepäckmenge angerechnet wird.

Verpackungshinweise

Taschen oder Behältnisse, in denen Sportgerät transportiert wird, dürfen keine Kleidung oder andere persönliche Gegenstände enthalten. Sie dürfen nur für den Transport von Sportgerät verwendet werden.

Alle Gegenstände müssen sachgerecht in einem stabilen Kasten und/oder Hartschalenbehältnis verpackt sein, das speziell für Transportzwecke konzipiert ist.

Bei unsachgemäßer Verpackung kann der Transport verweigert werden. Air Canada haftet nicht für Schäden, die auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen sind.

Schlittschuhe

Schlittschuhe mit fest montierten Kufen:

Im Handgepäck mit an Bord gebrachte Schlittschuhe müssen während des gesamten Fluges in der Transporttasche verstaut bleiben.

Wussten Sie schon? In Japan dürfen Schlittschuhe mit fest montierten Kufen nicht im Handgepäck mitgeführt werden. Sie werden nur als Aufgabegepäck akzeptiert.

Abnehmbare Kufen:

Abnehmbare Kufen dürfen nicht im Handgepäck mitgeführt werden. Sie müssen im Aufgabegepäck verstaut werden.

Verpackungshinweise

Taschen oder Behältnisse, in denen Sportgerät transportiert wird, dürfen keine Kleidung oder andere persönliche Gegenstände enthalten. Sie dürfen nur für den Transport von Sportgerät verwendet werden.

Skeletonschlitten

Skeletonschlitten werden als Aufgabegepäck akzeptiert.

Eine Skeletonschlitten zählt als ein Gepäckstück und wird auf die für Ihren Tarif geltende Freigepäckmenge angerechnet.

  • Maximale Länge: 203 cm
  • Maximale Abmessungen (Länge + Breite + Höhe): 292 cm
  • Maximales Gewicht: 32 kg

Der Transport von Schlitten, die die oben genannten Beschränkungen überschreiten, wird von Air Canada Cargo abgewickelt.

Gebühren

Wenn Ihr Gepäck einschließlich Skeletonschlitten die erlaubte Freigepäckmenge überschreitet, fallen Übergepäckgebühren an.
Für Schlitten, die ein Gesamtmaß von 158 cm (Länge + Höhe + Breite) überschreiten, fallen Übergepäckgebühren an.
Für Schlitten, die über 23 kg wiegen, fallen Übergepäckgebühren an.
Alle anderen Übergepäckregelungen gelten nach wie vor.

Verpackungshinweise

Taschen oder Behältnisse, in denen Sportgerät transportiert wird, dürfen keine Kleidung oder andere persönliche Gegenstände enthalten. Sie dürfen nur für den Transport von Sportgerät verwendet werden.

Skeletonschlitten müssen sicher in einem festen Behälter und/oder Hartschalenbehältnis verpackt sein, das speziell für Transportzwecke konzipiert ist.

Bei unsachgemäßer Verpackung kann der Transport des Schlittens verweigert werden. Air Canada haftet nicht für Schäden, die auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen sind.

Skier und Snowboards

Sie reisen zwischen Kanada und Europa, dem Nahen Osten oder Afrika?

Auf diesen Strecken können Sie Folgendes zusätzlich zu Ihrem Freigepäck ohne Aufpreis mitnehmen.

  • Skier oder Snowboard
  • Eine Schuhtasche mit Ski- oder Snowboardausrüstung wie Schuhen, Helm und Skibrille (auch wenn Sie ohne Skier reisen)

Diese Regelung gilt für Flüge, die von Air Canada*, Austrian Airlines, Brussels Airlines, Lufthansa oder Swiss International Air Lines durchgeführt werden.

Auf Flügen innerhalb Kanadas und der USA sowie zu allen anderen Zielen können Gepäckgebühren anfallen. Weitere Informationen zu Freigepäck finden Sie unten.

* Bei Buchung eines beliebigen Tarifs außer dem Tarif Economy Basic

Allgemeine Bestimmungen

Alle Ausrüstungsgegenstände (auch Helme, Slalomstangen usw.), die separat aufgegeben werden, zählen als ein Gepäckstück. Die einzige Ausnahme bilden Skischuhe (siehe unten).

Wenn Ihr Gepäck einschließlich Sportgerät die für Ihren Tarif geltende Freigepäckmenge überschreitet, fallen Übergepäckgebühren an.
Es gelten die üblichen Übergepäckregelungen, soweit unten nicht anders angegeben.

Taschen für Ski- oder Snowboardschuhe:

Pro Passagier ist eine Schuhtasche erlaubt; sie zählt nicht als Aufgabegepäckstück, wenn Folgendes zutrifft:

  • Die Tasche wird zusammen mit Skiern oder einem Snowboard befördert und
  • sie enthält ausschließlich Ski- oder Snowboardausrüstung wie Schuhe, Helm und Skibrille.

Ihre Schuhtasche zählt als separates Aufgabegepäckstück, wenn Folgendes zutrifft:

  • Die Tasche enthält andere Gegenstände oder ist für andere Gegenstände vorgesehen oder
  • sie wird nicht zusammen mit Skiern oder einem Snowboard befördert.

Ski- oder Snowboardschuhe, die im Handgepäck mitgeführt werden, müssen während des gesamten Fluges in der Schuhtasche verstaut bleiben.

Skier (einschließlich Skistöcke):

  • Ein oder mehrere Paar Ski (auch Wasserski), die zusammen im selben Behältnis verpackt sind, zählen als ein Gepäckstück. Bitte beachten Sie die Ausnahme am Anfang des Abschnitts "Skier und Snowboards".
  • Skier und Skistöcke müssen in einem festen Behälter und/oder einem Hartschalenbehältnis verpackt sein, das speziell für Transportzwecke konzipiert ist.
  • Ein Paar Skistöcke zählt als ein Gepäckstück, wenn es separat befördert wird.
  • Skier sind von der Gebühr für zu große Gepäckstücke befreit. Etwaige Gebühren für zu schwere Gepäckstücke finden jedoch Anwendung.
  • Informationen zu Skischuhtaschen finden Sie weiter oben in diesem Abschnitt.

Snowboards:

  • Eine Snowboard-Tasche (mit einem oder mehreren Snowboards) zählt als ein Aufgabegepäckstück. Bitte beachten Sie die Ausnahme am Anfang des Abschnitts "Skier und Snowboards".
  • Snowboards müssen in einer stabilen Transporttasche und/oder einem Hartschalenbehältnis verpackt sein, das speziell für Transportzwecke konzipiert ist.
  • Für Snowboards wird keine Gebühr für zu große Gepäckstücke erhoben.
  • Informationen zu Taschen für Snowboardschuhe finden Sie weiter oben in diesem Abschnitt.

Verpackungshinweise

Taschen oder Behältnisse, in denen Sportgerät transportiert wird, dürfen keine Kleidung oder andere persönliche Gegenstände enthalten. Sie dürfen nur für den Transport von Sportgerät verwendet werden.

Sportbälle (luftgefüllt) und Bowlingkugeln

Mit Luft gefüllte Sportbälle wie Basketbälle, Fußbälle und Volleybälle werden als Hand- oder Aufgabegepäck akzeptiert.

Gebühren

Wenn Ihr Gepäck einschließlich Sportbällen oder Bowlingkugeln die für Ihren Tarif geltende Freigepäckmenge überschreitet, fallen Übergepäckgebühren an.

Verpackungshinweise

Taschen oder Behältnisse, in denen Sportgerät transportiert wird, dürfen keine Kleidung oder andere persönliche Gegenstände enthalten. Sie dürfen nur für den Transport von Sportgerät verwendet werden.

Der Luftdruck luftgefüllter Sportbälle sollte um 50 % reduziert werden, um eine Beschädigung des Balles während des Fluges zu vermeiden.
Der Transport von Sportbällen, die nicht über ein Ventil zum Luftablassen verfügen, kann verweigert werden. Air Canada haftet nicht für Schäden, die daraus resultieren, dass die Luft nicht aus dem Ball abgelassen werden konnte.

Sportwaffen

Sportwaffen wie Jagdgewehre, Druckluftwaffen, Biathlongewehre und Paintball-Markierer werden nur als Aufgabegepäck akzeptiert. Wichtige Informationen zur Mitnahme von Schusswaffen finden Sie auf dieser Seite auf der Registerkarte "Jagdausrüstung" im Abschnitt "Schusswaffen".

  • Pro Person sind maximal drei Schusswaffen erlaubt.
  • Separat verpackte Sportwaffen zählen jeweils als ein Gepäckstück und werden auf die für Ihren Tarif geltende Freigepäckmenge angerechnet.

Gebühren

Für den Transport von Schusswaffen auf Flügen mit Air Canada, Air Canada Rouge und Air Canada Express (durchgeführt von Jazz) wird eine Gebühr in Höhe von $ 50,00 CAD/USD (zzgl. Steuern) erhoben.

  • Die Gebühr gilt für einfache Flüge sowie pro Strecke bei Hin- und Rückflügen oder Mehrstreckenflügen.

Gebührenverzicht

  • Fluggäste, die den Tarif Latitude, Premium Economy oder Business Class für Flüge innerhalb Kanadas oder zwischen Kanada und den USA gebucht haben, sind von der einmaligen Gebühr ausgenommen.
  • Aeroplan Status Elite-Mitglieder dürfen für jedes im Rahmen ihres Elite-Status erlaubte Gepäckstück eine Schusswaffe kostenlos mitnehmen (pro Person sind maximal 3 Schusswaffen erlaubt).

Verpackungshinweise

Taschen oder Behältnisse, in denen Sportgerät transportiert wird, dürfen keine Kleidung oder andere persönliche Gegenstände enthalten. Sie dürfen nur für den Transport von Sportgerät verwendet werden.

Wichtige Informationen zur Mitnahme von Schusswaffen finden Sie auf dieser Seite auf der Registerkarte "Jagdausrüstung" im Abschnitt "Schusswaffen".
Zu Paintball-Markierern gehören normalerweise Druckluftflaschen. Einzelheiten zum Transport von Druckluftflaschen finden Sie unter "Druckgasbehälter" auf der Seite "Eingeschränkt erlaubte und verbotene Gegenstände".

Stabhochsprungstab und Speer (Sportgerät)

Ein Stabhochsprungstab oder ein Speer für das Speerwerfen zählt als ein Gepäckstück und wird auf die für Ihren Tarif geltende Freigepäckmenge angerechnet. Die Länge des Stabhochsprungstabs darf 515 cm und die Länge des Speers darf 270 cm nicht überschreiten.

Wenn Sie einen Stabhochsprungstab mitnehmen möchten, wenden Sie sich bei der Buchung bitte an die Air-Canada-Reservierung, da für den Transport eine Genehmigung erforderlich ist. Stabhochsprungstäbe werden:

  • Akzeptiert auf Flugzeugen von Air Canada und Air Canada Rouge.
  • Nicht akzeptiert auf Routen, die Flüge mit Air Canada Express enthalten.

Gebühren

Wenn Ihr Gepäck einschließlich Stabhochsprungstab oder Speer die für Ihren Tarif geltende Freigepäckmenge überschreitet, fallen Übergepäckgebühren für zusätzliche Gepäckstücke an. Außerdem werden Übergepäckgebühren für zu großes Gepäck erhoben.

Verpackungshinweise

Taschen oder Behältnisse, in denen Sportgerät transportiert wird, dürfen keine Kleidung oder andere persönliche Gegenstände enthalten. Sie dürfen nur für den Transport von Sportgerät verwendet werden.

Der Stabhochsprungstab muss in einer Transportröhre aus hartem Kunststoff (z. B. PVC-Rohr) oder einem stabilen Versandrohr aus Pappe verpackt sein.

Bei unsachgemäßer Verpackung kann der Transport verweigert werden. Air Canada haftet nicht für Schäden, die auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen sind.

Surfboards, Paddleboards, Kiteboards, Wakeboards und Waveskis

Surfboards, Paddleboards, Kiteboards, Wakeboards und Waveskis werden nur akzeptiert, wenn genügend Stauraum vorhanden ist; sie sollten bereits bei der Buchung angemeldet werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Air Canada Reservierung. Ein Board und ein Satz Paddel zählen zusammen als ein Gepäckstück, das auf die für Ihren Tarif geltende Freigepäckmenge angerechnet wird.

Zu Zeiten, in denen ein Übergepäckverbot gilt, werden Surfboards, Paddleboards, Kiteboards, Wakeboards und Waveskis auf Flügen mit Air Canada, Air Canada Rouge oder Air Canada Express nicht akzeptiert.

Gewicht und Größe

Boards und Waveskis dürfen die folgenden Größen- und Gewichtsbeschränkungen nicht überschreiten:

  • Maximale Länge: 292 cm*
  • Maximale Breite: 60 cm

Ausnahme: Motorisierte Boards werden weder im Hand- noch im Aufgabegepäck akzeptiert, da sie mit Benzin betrieben werden.

Gebühren

Für den Transport von Boards und Waveskis auf Flügen mit Air Canada, Air Canada Rouge und Air Canada Express (durchgeführt von Jazz) wird eine Gebühr in Höhe von $ 100,00 CAD/USD (zzgl. Steuern) erhoben.

  • Die Gebühr gilt für einfache Flüge sowie pro Strecke bei Hin- und Rückflügen oder Mehrstreckenflügen.
  • Für zwei (2) Boards, die in demselben Transportbehälter verpackt sind, fällt die Gebühr zweimal an.
  • Für Surfbretter, Paddleboards, Kiteboards, Wakeboards und Waveskis fallen keine weiteren Gepäckgebühren an.

Ausnahmen

  • Für Paddel, die mit dem Board aufgegeben werden, werden keine zusätzlichen Gebühren oder Gebühren für Sperrgepäck berechnet.
  • Für Boards oder Waveskis wird keine Gebühr für Sperrgepäck erhoben, sofern das Board die oben angegebenen Höchstmaße für Länge und Breite nicht überschreitet.
  • In folgenden Fällen entfällt die einmalige Gebühr:
    • Sie haben den Tarif Latitude, Premium Economy oder Business Class für Flüge innerhalb Kanadas oder zwischen Kanada und den USA gebucht.
    • Sie sind ein Mitglied des Militärs. 
  • Für Surfboards, Paddelboards, Kiteboards, Wakeboards und Waveskis werden keine weiteren Gepäckgebühren erhoben.
  • Aeroplan Elite Status-Mitglieder dürfen für jedes im Rahmen ihres Elite-Status erlaubte Gepäckstück ein Board oder einen Waveski kostenlos mitnehmen

Verpackungshinweise

Taschen oder Behältnisse, in denen Sportgerät transportiert wird, dürfen keine Kleidung oder andere persönliche Gegenstände enthalten. Sie dürfen nur für den Transport von Sportgerät verwendet werden.

  • Boards dürfen wie folgt verpackt werden:
    • In einem stabilen Kasten und/oder Hartschalenbehältnis, das speziell für Transportzwecke konzipiert ist
    • In einer Tasche aus weichem Material **
    • Für Boards, die nicht in einem Behältnis verpackt sind, stellt Air Canada eine Transporttasche aus Kunststoff zur Verfügung **
  • Finnen müssen vom Surfbrett entfernt werden.

* Auf Air-Canada-Express-Flügen mit Bombardier-Flugzeugen der folgenden Typen beträgt die maximale Länge 203 cm: CRJ100/200, CRJ900, Dash 8-100, Dash 8-300, Q400.
** Air Canada haftet nicht für Schäden, die auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen sind.

Tauchausrüstung

Folgende separat verpackte Ausrüstungsgegenstände zählen jeweils als ein Gepäckstück und werden auf die für Ihren Tarif geltende Freigepäckmenge angerechnet: leere Tauchflaschen, Atemregler, Druckmesser, Tarierweste, Tauchmaske, ein Paar Tauchflossen, Schnorchel, Tauchermesser, Harpunengewehr, Luftpistole und Sicherheitsweste.

Gebühren

Wenn Ihr Gepäck einschließlich der Gegenstände aus der Kategorie „Tauchausrüstung“ die erlaubte Freigepäckmenge überschreitet, fallen Übergepäckgebühren an.

Verpackungshinweise

Taschen oder Behältnisse, in denen Sportgerät transportiert wird, dürfen keine Kleidung oder andere persönliche Gegenstände enthalten. Sie dürfen nur für den Transport von Sportgerät verwendet werden.

Alle Ausrüstungsgegenstände müssen sicher in einem festen Behälter und/oder Hartschalenbehältnis verpackt sein, das speziell für Transportzwecke konzipiert ist.
Bei unsachgemäßer Verpackung kann der Transport der Ausrüstung verweigert werden. Air Canada haftet nicht für Schäden, die auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen sind.

Tennis-, Badminton-, Tischtennis und Squashschläger

Eine Schlägertasche zählt als ein Gepäckstück und wird auf die für Ihren Tarif geltende Freigepäckmenge angerechnet.

Gebühren

Wenn Ihr Gepäck einschließlich Schlägertasche die erlaubte Freigepäckmenge überschreitet, fallen Übergepäckgebühren an.

Verpackungshinweise

Taschen oder Behältnisse, in denen Sportgerät transportiert wird, dürfen keine Kleidung oder andere persönliche Gegenstände enthalten. Sie dürfen nur für den Transport von Sportgerät verwendet werden.

Tennis-, Badminton- und Squashschläger müssen in einem festen Behälter und/oder Hartschalenbehältnis verpackt sein, das speziell für Transportzwecke konzipiert ist.
Bei unsachgemäßer Verpackung kann der Transport der Schläger verweigert werden. Air Canada haftet nicht für Schäden, die auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen sind.

Sportgeräte, die nicht als Aufgabegepäck akzeptiert werden

Die folgenden Geräte werden aufgrund Ihrer Größe nicht als Aufgabegepäck akzeptiert:

  • Bobs
  • Kanus
  • Hängegleiter
  • Rennrodel
  • Windsurfing-Ausrüstung

 

Musikinstrumente

Sie reisen mit einem Musikinstrument? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre wertvolle Fracht am besten verpacken und transportieren.

Verpackungshinweise

  • Saiteninstrumente sind beim Lufttransport unter Umständen starken Druck- und Temperaturschwankungen ausgesetzt, die dazu führen können, dass die Kopfplatte des Instruments Risse bekommt oder abbricht. Sie sind selbst dafür verantwortlich, die Saitenspannung zu lockern, um mögliche Schäden am Instrument zu vermeiden.
  • Musikinstrumente sollten stets sachgerecht verpackt sein, d. h. in einem stabilen Kasten oder Hartschalenkoffer, der speziell für den Transport von Musikinstrumenten konzipiert ist.

Musikinstrumente als Handgepäck

Sie können Ihr Musikinstrument als Teil Ihres Handgepäcks mit an Bord nehmen, sofern es den Größenbeschränkungen für Handgepäck entspricht und:

  • in die Gepäckfächer oder unter Ihren Vordersitz passt oder
  • Sie für den Transport einen zusätzlichen Sitzplatz buchen.

Buchung eines Sitzplatzes für Ihr Musikinstrument

Wenn Sie einen Sitzplatz für den Transport Ihres Musikinstruments buchen, erhalten Sie eine Ermäßigung von 50 % auf den ausgewiesenen Flugpreis (einschließlich des günstigsten verfügbaren Tarifs), damit das Instrument in derselben Kabine wie Sie untergebracht werden kann.

Ausnahme: Wenn Sie in der Air Canada Signature Class mit Sitzen vom Typ Executive oder Classic Pod reisen, wird Ihr Musikinstrument aus Sicherheitsgründen in der Premium Economy oder Economy Class untergebracht.

Weitere Hinweise:

  • Aus Sicherheitsgründen können zusätzliche Sitzplätze nur für Musikinstrumente gebucht werden, die eine Höhe/Länge von 162,5 cm oder ein Gewicht von 36 kg nicht überschreiten.
  • Je Flug kann nur eine begrenzte Anzahl von Musikinstrumenten an Bord untergebracht werden.

Wenn Sie einen zusätzlichen Platz buchen möchten oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte unmittelbar nach der Buchung Ihres Fluges oder mindestens 48 Stunden vor dem Abflug an die Air-Canada-Reservierung.

Gepäckbestimmungen

Ein Musikinstrument, das Sie mit an Bord nehmen, unterliegt unseren Handgepäckbestimmungen und zählt entweder als persönlicher Gegenstand oder als Standard-Handgepäckstück (je nach Größe und Abmessungen des Instruments).

Frühzeitiges Boarding

Am Flughafen dürfen Passagiere, die ein Musikinstrument mitführen, vor den meisten anderen Fluggästen an Bord des Flugzeugs gehen, und zwar zwischen den Fluggästen der Zonen 2 und 3 (wenn Sie unser Priority Boarding in Anspruch nehmen, können Sie mit den Zonen 1 oder 2 einsteigen).

Warten Sie bitte, bis die Passagiere der Zone 2 eingestiegen sind, und melden Sie sich unmittelbar nach dem Pre-Boarding-Aufruf bei den Mitarbeitern am Gate. Dies erleichtert Ihnen:

  • Platz zum Verstauen Ihres Instruments an Bord des Flugzeugs finden
  • Ihr Musikinstrument auf dem Sitz für den Transport zu sichern, wenn Sie einen Platz dafür gebucht haben

Wenn Sie erst nach dem Pre-Boarding am Gate eintreffen, tun wir unser Bestes, Platz für Ihr Instrument in der Kabine zu finden. Leider können wir dies jedoch nicht immer garantieren.

Unterbringung Ihres Musikinstruments an Bord

Leider können wir nicht garantieren, dass Ihr Musikinstrument an Bord untergebracht werden kann, da sich dies nach der Anzahl der Passagiere, den Besonderheiten des Flugzeugtyps und dem verfügbaren Stauraum richtet.

Es kann sein, dass Ihr Musikinstrument am Abfluggate abgegeben und als Aufgabegepäck transportiert werden muss, wenn es nach Ansicht des Boden- oder Bordpersonals nicht sicher in der Kabine verstaut werden kann. Deshalb sollten Musikinstrumente stets sachgerecht verpackt sein, und zwar in einem stabilen Kasten oder Hartschalenkoffer, der speziell für den Transport von Musikinstrumenten konzipiert ist. Musikinstrumente, die beim Einsteigen am Gate abgegeben wurden, müssen nach der Ankunft am Zielort beim Aussteigen am Gate abgeholt werden.

Ausnahme: Saiteninstrumente (z. B. Gitarren, Geigen und Bratschen) können auch dann mit an Bord genommen werden, wenn ihre Abmessungen die Größenbeschränkungen für Handgepäck geringfügig überschreiten. Dies gilt jedoch nur, wenn sie in die Gepäckfächer passen und zum Zeitpunkt des Boarding genug Platz in der Kabine vorhanden ist oder wenn Sie einen zusätzlichen Sitzplatz für den Transport des Instruments gebucht haben.

Musikinstrumente als Aufgabegepäck

  • Ein separat aufgegebenes Musikinstrument zählt als ein Gepäckstück und wird auf die für Ihren Tarif geltende Freigepäckmenge angerechnet.
  • Wenn Ihr Gepäck einschließlich Musikinstrument die für Ihren Tarif geltende Freigepäckmenge überschreitet, fallen Übergepäckgebühren für zusätzliche Gepäckstücke an.
  • Musikinstrumente sollten stets sachgerecht verpackt sein, und zwar in einem stabilen Kasten oder Hartschalenkoffer, der speziell für den Transport von Musikinstrumenten konzipiert ist.

Jagdausrüstung

Wenn Sie Ihre Jagdausrüstung mitnehmen möchten, lesen Sie sich die folgenden Informationen bitte sorgfältig durch.

Anmeldung der Jagdausrüstung vor Reiseantritt

Melden Sie Ihre Jagdausrüstung bitte mindestens 24 Stunden vor dem Abflug bei der Air-Canada-Reservierung oder Ihrem Reisebüro an.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung der Jagdausrüstung vor Ihrer Reise keine Garantie dafür ist, dass wir alle angemeldeten Gegenstände auf Ihrem Flug unterbringen können. Lassen Sie sich den Transport Ihrer Ausrüstung bitte beim Check-in am Schalter bestätigen.

Am Flughafen

Wenn Sie eine Jagdausrüstung mitführen, sollten Sie sich mindestens 30 Minuten vor der normalerweise empfohlenen Check-in-Zeit am Flughafen einfinden.

Freigepäck und Übergepäckgebühren

Jeder separat aufgegebene Gegenstand aus der Kategorie „Jagdausrüstung“ zählt als ein Gepäckstück und wird auf die für Ihren Tarif geltende Freigepäckmenge angerechnet.

Wenn Ihr Gepäck einschließlich Jagdausrüstung die erlaubte Freigepäckmenge überschreitet, fallen Übergepäckgebühren an.

Für den Transport von Geweihen und Hörnern sowie allen akzeptierten Schusswaffen wird zudem eine pauschale Bearbeitungsgebühr erhoben. Nähere Einzelheiten finden Sie unten in den entsprechenden Abschnitten.

Besondere Hinweise

Wählen Sie eine der unten aufgeführten Optionen aus, um Verpackungshinweise, Gebühren, Ausnahmen und weitere Einzelheiten zum Transport bestimmter Teile der Jagdausrüstung anzuzeigen.

Munition

Fluggäste, die eine Schusswaffe, Munition oder Patronen mitführen, müssen diese Gegenstände beim Einchecken deklarieren und ein entsprechendes Formular ausfüllen.

Es werden nur Hülsen und Patronen akzeptiert; Munition darf nur im Aufgabegepäck mitgeführt werden. Die Mitnahme von Schießpulver sowie Schießpulver in Form von Pellets ist streng verboten.

Jeder Fluggast darf maximal 5 kg Munition mitführen. Munition darf nicht zusammengelegt oder auf mehrere Fluggäste verteilt werden.

Weitere Informationen finden Sie unten im Abschnitt „Schusswaffen“.

Verpackungshinweise

Waffen und Munition dürfen nicht im selben Behältnis verpackt sein.

Die Munition muss getrennt von der Schusswaffe in einem stabilen, sicheren Behältnis aus Kunststoff, Holz oder Metall verpackt sein. Munition kann auch in der Originalverpackung aus Faserplatte transportiert werden. In diesem Fall sollte die Originalverpackung in einem weiteren Behältnis wie z. B. einem wiederverschließbaren Kunststoffbehälter untergebracht werden.

Um Stoßeinwirkungen zu vermeiden, muss die ordnungsgemäß verpackte Munition in einem Koffer verstaut und mit Kleidungsstücken abgepolstert werden.

Geweihe und Hörner

Geweihe und Hörner werden nur als Aufgabegepäck  akzeptiert.

Gewicht und Größe

Separat aufgegebene Geweihe und Hörner zählen als ein Gepäckstück und werden auf die für Ihren Tarif geltende Freigepäckmenge angerechnet; sie dürfen jedoch folgende Maße und Gewichte nicht überschreiten:

  • 32 kg oder
  • 292 cm (Gesamtmaß: Länge + Breite + Höhe)

Gebühren

Für den Transport von Geweihen und Hörnern auf Flügen mit Air Canada, Air Canada Rouge und Air Canada Express (durchgeführt von Jazz) wird eine Gebühr in Höhe von 150,00 CAD/USD (zzgl. anfallender Steuern) erhoben.

  • Die Gebühr gilt für einfache Flüge sowie pro Strecke bei Hin- und Rückflügen oder Mehrstreckenflügen.
  • Für Geweihe und Hörner werden keine weiteren Gepäckgebühren erhoben.

Gebührenverzicht

In folgenden Fällen entfällt die einmalige Gebühr:

  • Sie haben den Tarif Latitude, Premium Economy oder Business Class für Flüge innerhalb Kanadas oder zwischen Kanada und den USA gebucht.
  • Sie sind ein Mitglied des Militärs.

Aeroplan Elite Status-Mitglieder dürfen für jedes im Rahmen ihres Elite Status erlaubte Gepäckstück einen Gegenstand dieser Kategorie kostenlos mitnehmen.

Verpackungshinweise

Geweihe oder Hörner müssen sauber und sorgfältig in saugfähiges Material gewickelt sein, sodass alle Enden bedeckt sind. Anschließend müssen sie in einem festen Behälter und/oder Hartschalenbehältnis verpackt werden, das speziell für Transportzwecke konzipiert ist. Mehrere kleinere Geweihe, die zusammen verpackt sind, zählen als zusätzliches Gepäckstück.

Bogenausrüstung – Pfeile und Bögen

Pfeile und Bögen werden als Aufgabegepäck akzeptiert.

Gebühren

Wenn Ihr Gepäck einschließlich Bogenausrüstung die für Ihren Tarif geltende Freigepäckmenge überschreitet, fallen Übergepäckgebühren an.

Verpackungshinweise

Pfeile und Bögen müssen sachgerecht in einem festen Behälter und/oder Hartschalenbehältnis verpackt sein, das speziell für Transportzwecke konzipiert ist.

Fleisch/Wildfleisch

Fleisch/Wildfleisch wird als Aufgabegepäck akzeptiert.
Jäger benötigen eine Genehmigung zum Transport von Fleisch aus Kanada in die USA. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der US-Behörde für Tier- und Pflanzenschutzkontrolle, Animal and Plant Health Inspection Service (APHIS)Wird in neuemFenster geöffnet.

Gebühren

Separat aufgegebenes Fleisch/Wildfleisch zählt als ein Gepäckstück und wird auf die für Ihren Tarif geltende Freigepäckmenge angerechnet; es darf jedoch folgende Maße und Gewichte nicht überschreiten:

  • 23 kg und
  • 158 cm (Gesamtmaß: Länge + Breite + Höhe)

In folgenden Fällen fallen Übergepäckgebühren an:

  • Das Fleisch/Wildfleisch überschreitet die oben genannten Höchstmaße oder -gewichte oder
  • Ihr Gepäck einschließlich Fleisch/Wildfleisch überschreitet die erlaubte Freigepäckmenge

Verpackungshinweise

Fleisch/Wildfleisch muss entweder in einem auslaufsicheren Behälter transportiert werden oder in absorbierendes Material eingewickelt und anschließend in Plastiktüten verpackt und in wachsbeschichteten Kartons verstaut werden. Plastiktüten allein sind für den Transport unzureichend.

Schusswaffen

Wenn Sie eine Schusswaffe, Munition oder Patronen mitführen, müssen Sie diese Gegenstände beim Einchecken deklarieren und ein entsprechendes Formular ausfüllen.

Einschränkungen

  • Akzeptierte Schusswaffen:
    Es dürfen nur Jagdgewehre, Schrotflinten, Luftgewehre, Luftpistolen, Paintball-Markierer, Biathlon-Gewehre und bestimmte Handfeuerwaffen im Aufgabegepäck mitgeführt werden.
  • Reglementierte Schusswaffen:
    Wichtige Einzelheiten zu amtlichen Dokumenten, die für den Transport reglementierter Schusswaffen (z. B. Handfeuerwaffen) erforderlich sind, finden Sie auf den Websites des Canadian Firearms Program  und der Canada Border Services Agency (CBSA)  (beide in englischer Sprache).
  • Verbotene Schusswaffen
    Eine Liste mit Schusswaffen, deren Mitnahme verboten ist, finden Sie hier .
  • Reisen außerhalb Kanadas
    Sie sind selbst dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Sie die in Ihren Reiseländern geltenden Vorschriften bezüglich Schusswaffen und Munition einhalten. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann zur Beschlagnahme Ihrer Waffe führen.
  • Altersbeschränkung
    Schusswaffen dürfen nur im Aufgabegepäck von Personen ab 18 Jahren mitgeführt werden.
  • Maximale Anzahl
    Pro Person sind maximal drei Schusswaffen erlaubt.
  • Frühzeitiges Einchecken
    Wenn Sie eine Schusswaffe im Aufgabegepäck mitführen, sollten Sie sich mindestens 30 Minuten vor der normalerweise empfohlenen Check-in-Zeit  am Flughafen einfinden.

Verpackungshinweise

  • Schusswaffen und Munition dürfen nicht im selben Behältnis verpackt sein.
  • Für jedes Behältnis mit Schusswaffen muss ein separates Deklarationsformular ausgefüllt werden. In dem Formular müssen Sie bestätigen, dass die Waffen nicht geladen sind.

  • Für alle Schusswaffen gilt:
    • Die Waffe darf nicht geladen sein.
    • Die Waffe muss nach dem Einchecken durch eine sichere Sperrvorrichtung (z. B. ein Abzugsschloss) funktionsunfähig gemacht werden.
    • Die Waffe muss in einem undurchsichtigen, verschlossenen Waffenkoffer verpackt sein, der nur schwer aufzubrechen ist.
  • Folgende Gegenstände gelten als ein Gepäckstück, wenn sie separat verpackt sind:
    • Ein Gewehrkoffer mit höchstens zwei Gewehren (mit oder ohne Zielfernrohr) sowie 5 kg Munition (separat verpackt), einer Schießmatte, Schalldämpfern und kleinen Gewehrwerkzeugen
    • Zwei Schrotflinten und zwei Flintenkoffer
    • Ein Pistolenkoffer mit höchstens 3 Pistolen

Gebühren

Zusätzlich zu möglichen Übergepäckgebühren wird für den Transport aller akzeptierten Schusswaffen auf Flügen mit Air Canada, Air Canada Rouge und Air Canada Express (durchgeführt von Jazz) eine Gebühr in Höhe von 50,00 CAD/USD (zzgl. anfallender Steuern) erhoben.

  • Die Gebühr gilt für einfache Flüge sowie pro Strecke bei Hin- und Rückflügen oder Mehrstreckenflügen.
  • Für Schusswaffen werden keine weiteren Gepäckgebühren erhoben.

Gebührenverzicht

In folgenden Fällen entfällt die einmalige Gebühr:

  • Sie haben den Tarif Latitude, Premium Economy oder Business Class für Flüge innerhalb Kanadas oder zwischen Kanada und den USA gebucht.
  • Sie sind ein Mitglied des Militärs.

Aeroplan Elite Status-Mitglieder dürfen für jedes im Rahmen ihres Elite-Status erlaubte Gepäckstück eine Schusswaffe kostenlos mitnehmen (pro Person sind maximal 3 Schusswaffen erlaubt).

Zusätzliche Gebühren

Die kanadische Regierung erhebt zusätzliche Gebühren für die Einfuhr von Schusswaffen nach Kanada. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website der kanadischen Grenzschutzbehörde Canada Border Services Agency (in englischer Sprache).

Angelausrüstung

Folgende Gegenstände zählen, auch wenn Sie separat verpackt sind, jeweils als ein Gepäckstück und werden auf die für Ihren Tarif geltende Freigepäckmenge angerechnet:

  • Angelrute in Rutentasche + Gerätebox
  • Gerätetasche + Rollen
  • Kescher
  • Stiefel

Ausnahmen/Gebühren

Angelrute in Rutentasche:
Es wird keine Gebühr für Übergröße oder zusätzliche Gepäckstücke erhoben, wenn die Rute in der zugehörigen Tasche zusammen mit einem Gerätekasten transportiert wird.

Bitte beachten Sie, dass Angelruten ohne Gerätekasten als Handgepäck akzeptiert werden können, wenn die Abmessungen eingehalten werden, andernfalls werden Angelruten nur als Aufgabegepäck akzeptiert.

Alle anderen Übergepäckregelungen gelten nach wie vor.

Verpackungshinweise

Ihre Angelrute(n) müssen in einem festen Behälter und/oder Hartschalenbehältnis verpackt sein, das speziell für Transportzwecke konzipiert ist.