Haftungsbeschränkungen
Für rein innerkanadische Reisen ist die Haftung für Verlust, verspätete Auslieferung oder Beschädigung von Gepäck auf $ 1.500 CAD pro Passagier begrenzt, es sei denn, es wurde zuvor ein höherer Wert deklariert und die entsprechende Gebühr entrichtet. Bitte beachten Sie, dass pro Gepäckstück nur ein Passagier Ansprüche geltend machen kann.
Bei internationalen Flügen (einschließlich inländischer Teilstrecken internationaler Flüge), die den Bestimmungen des Warschauer Abkommens unterliegen, ist die Haftung für aufgegebenes Gepäck pro Passagier auf etwa 20 US-Dollar (20 Euro) pro Kilo und für Handgepäck auf 400 US-Dollar (400 Euro) pro Passagier begrenzt.
Bei internationalen Flügen (einschließlich inländischer Teilstrecken von internationalen Reisen), die den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens unterliegen, ist die Haftung bei Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder verspäteter Ankunft des Reisegepäcks von Air Canada und Air Canada Express in den meisten Fällen auf 1.131 Sonderziehungsrechte (etwa EUR 1.357 / USD 1.663) pro Passagier begrenzt .
Nach Maßgabe der Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens und des Warschauer Abkommens haftet Air Canada weder für verderbliche Waren oder Flüssigkeiten noch für Wertgegenstände oder Gegenstände, deren Verlust gravierende Folgen haben kann, wie z. B. Bargeld, Schmuck, Silberware, begebbare Wertpapiere, Effekten, Computer, Kameras, Mobiltelefone, Geschäftsunterlagen, Warenmuster, Gemälde, Antiquitäten, Artefakte, Manuskripte, verschreibungspflichtige Medikamente oder unersetzliche Bücher oder Veröffentlichungen. Sofern nicht anders angegeben, gilt ein Gegenstand als Wertgegenstand, wenn dessen Wert $ 1.000 CAD je kg bzw. $ 1 CAD je Gramm übersteigt.



